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SG Reutlingen, 10.07.2019 - S 4 KO 1487/19 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Entschädigung eines Gutachters für die Erstellung seines Gutachtens mit Nebenleistungen i.R.d. Gebührenrechnung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 10 Abs 1 JVEG, § 10 Abs 2 JVEG, § 4 Abs 1 JVEG, § 9 JVEG, Anl 2 JVEG
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Honorar für besondere Leistungen - Nebenleistungen - Abrechnung über die GOÄ 1982 - abschließende Regelung in § 10 JVEG - gesetzlicher Wortlaut - keine erweiternde Auslegung - keine verfassungsrechtlichen Bedenken ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Thüringen, 28.02.2018 - L 1 JVEG 867/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Entschädigung für …
Auszug aus SG Reutlingen, 10.07.2019 - S 4 KO 1487/19
Wie von der Kostenbeamtin zutreffend ausgeführt, sind die Nebenleistungen, die nicht gemäß § 10 JVEG über die GOÄ abgerechnet werden können, über den Zeitaufwand zu berücksichtigen (Thüringer LSG, Beschluss vom 28.02.2018, L 1 JVEG 867/15, in juris Rn. 17). - LSG Baden-Württemberg, 09.10.2018 - L 10 KO 2806/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung -Erstattung von …
Auszug aus SG Reutlingen, 10.07.2019 - S 4 KO 1487/19
Eine entsprechende Anwendung oder analoge Anwendung der GOÄ scheidet aus (u.a.: Beschluss vom 09.10.2018, L 10 KO 2806/18 in juris Rn. 11). - LSG Baden-Württemberg, 16.07.2018 - L 10 KO 2185/18
Auszug aus SG Reutlingen, 10.07.2019 - S 4 KO 1487/19
Zur Begründung der Kürzung führte die Kostenbeamtin aus, diese Leistungen seien weder in der Anlage 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) noch im Abschnitt O der GOÄ aufgeführt und könnten daher nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Beschlüsse vom 16.07.2018, L 10 KO 2185/18 und vom 21.06.2018, L 10 KO 1935/19) nicht gemäß § 10 JVEG über die GOÄ, sondern nur über den Zeitaufwand berücksichtigt werden.